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Fahrzeugsteuern

Für Kraftfahrzeuge müssen Sie Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Besondere Regelungen gelten für Menschen mit Behinderungen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:15 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:15 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: