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Strahlenschutz; Anzeige der Beschäftigung von Personen in Betrieben mit Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Beschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:15 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:15 Uhr

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