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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Bayern
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Sie müssen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde beantragen.
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