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Grenzüberschreitende Tätigkeit

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

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Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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Dienstag

08:00 - 12:15 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

08:00 - 12:15 Uhr

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